Fragen zur dualen Ausbildung

Voraussetzungen für die Aufnahme

Bei Vorliegen eines Ausbildungsvertrages stellen wir Ihnen einen Schulplatz zur Verfügung. In den Bildungsgängen MFA und ZFA ist der Wohnort dafür ausschlaggebend, ob Sie an unserer Schule oder an der Rahel-Hirsch-Schule - OSZ Gesundheit und Medizin - unterrichtet werden.

 

Unterricht

Der Unterricht für die dualen Ausbildungsgängen findet an 2 Tagen in der Woche statt. In den Ferienzeiten findet Ihre Ausbildung vollständig in Ihrem Ausbildungbetrieb statt.

 

Abschlüsse

Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Abschlusszeugnis der Schule. Sollten Sie bisher  keinen allgemeinbildenden Abschluss oder die Berufsbildungsreife haben, erwerben Sie damit auch die erweiterte Berufsbildungsreife. Wenn Ihr Notendurchschnitt besser 3,0 oder besser ist und Sie im Englischunterricht mindestens die Note 4 haben, erwerben Sie den MSA. Voraussetzung für den Erwerb der zusätzlichen Schulabschlüsse ist jeweils das Bestehen der Kammerprüfungen.

 

Verkürzung/Abkürzung der Ausbildung

Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Abitur, abgeschlossene Berufsausbildung, abslovierte Studiensemester) können Sie die Ausbildung um in der Regel ein Semester verkürzen. Über den Umfang der Verkürzung entscheiden die Kammern.

 

Bei durchschnittlich guten und sehr guten Leistungen können Sie am Ende der Ausbildung an die Kammern den Antrag auf Vorziehen der Prüfung (in der Regel um ein Semester) beantragen. In einigen Ausbildungsgängen ist das erfolgreiche Bestehen der Zwischenprüfung eine weitere Voraussetzung der vorzeitigen Zulassung. Die für Sie zutreffenden Regelungen entnehmen Sie bitte den Informationen der Kammern.

 

Fehlzeiten

Fehlzeiten im schulischen Teil der Ausbildung können ebenso wie die Fehlzeiten in der praktischen Ausbildung zur Nichtzulassung zur Prüfung und damit zur Verlängerung der Ausbildung führen.