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Schulordnung

Um das Zusammensein und die Zusammenarbeit an unserer Schule für alle so angenehm und erfolgreich wie möglich zu gestalten, bedarf es neben gegenseitiger Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft auch der Einhaltung einiger Regeln.

Die Teilnahme am Unterricht hat regelmäßig und pünktlich zu erfolgen. Das Verfahren bei Fehlzeiten ist in dem entsprechenden Merkblatt "Verfahren bei Fehlzeiten und Beurlaubung vom Besuch des Unterrichts" geregelt, das die Schülerinnen zu Beginn der Schulzeit ausgehändigt bekommen.

Pünktlich zum Unterrichtsbeginn haben sich alle Schüler/innen in den Klassenräumen oder vor den Fachräumen, die während der Pausen geschlossen sind, einzufinden. Sollte zehn, Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer erschienen sein, ist durch den Klassensprecher das. Sekretariat oder die Abteilungsleitung zu informieren. Während des Unterrichts kann der Klassenraum nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Lehrers verlassen werden.

Die Schuleinrichtung ist sorgfältig zu behandeln. Alle Räume sind sauber zu verlassen. Für die zahlreichen EDV-Räume gilt, dass hier besonders sorgfältig mit den Geräten umzugehen ist. Schäden am Mobiliar, an Geräten usw.. sind dem Hausmeister oder im Sekretariat zu melden. Entstandene Verschmutzungen sind sofort zu beseitigen.

Abfälle jeglicher Art gehören in die Abfallkörbe, die sich in jedem Unterrichtsraum, auf den Gängen und auf dem Freigelände befinden. Abfälle sind getrennt zu sammeln: Papier / Pappe (blauer Behälter), Verpackungen (gelb), Restmüll (grau/braun).

Das Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.

Für das Essen und Trinken gilt generell wie in anderen Arbeitsstätten auch: Nur in den Pausen! Während des Unterrichts müssen Schüler(-innen) und Lehrer(-innen) darauf verzichten.

Die Cafeteria kann als Speise- und Aufenthaltsraum genutzt werden. Dort verkaufte offene Speisen (z. B. Suppen, Salate und Getränke in Bechern) dürfen nur im Bereich von Cafeteria und Schulhof verzehrt werden. Sie sollen nicht durch das Gebäude. getragen werden, um eine Verschmutzung von Fluren und Klassenräumen vorzubeugen.

Die Bücherei dient der Medienausleihe und kann auch individuell zum Zwecke der Stillarbeit bzw. der Mediennutzung aufgesucht werden.

Handys sind während des Unterrichts ausgeschaltet in der Tasche aufzubewahren. Wer sich nicht an
diese Anweisung hält, muss sein Gerät der unterrichtenden Lehrkraft aushändigen. Es wird dem Schüler bzw. der Schülerin erst nach Ende des Unterrichtstages im Sekretariat zurückgegeben.

Das Tragen und Führen von Waffen auf dem gesamten Schulgelände (im und außerhalb des Schulgebäudes) ist verboten.

Wenn die Schülerinnen und Schüler in der unterrichtsfreien Zeit das Schulgelände aus privaten Gründen verlassen, sind sie nicht mehr durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.

gez. Der Schulleiter

Schulordnung (Download)  

Schulgesetz des Landes Berlin (Link)

zum Download des   http://www.osz-gesundheit.de/images/get_adobe_reader.gif hier klicken
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