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Der Förderverein stellt sich vor:


Am 9. September 2007 feiern

wir 10jähriges Bestehen !!!


Vorstellung des Fördervereins

Aktueller Vorstand

Ideen für 2007

Was wurde erreicht? Eine kleine Erfolgsliste

Satzung des Fördervereins

Download der Satzung

Tätigkeitsberichte

Aufnahmeantrag


 

Der Förderverein des OSZ-Gesundheit e.V. stellt sich vor:

Seit wann gibt es den Förderkreis?

Die Gründungsversammlung unseres Vereins fand am 09. September 1997 statt. Zunächst machten sich elf Gründungsmitglieder an die organisatorische Arbeit, um alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Das ist in unserem Land keine leichte Aufgabe. Aber seit dem 24. Juni 1998 sind wir ein eingetragener Verein und  am 18.September 1998   ist uns die Gemeinnützigkeit zuerkannt worden. Seitdem dürfen wir Spendenbescheinigungen ausstellen, so dass unsere Förderer auch einen steuerlichen Anreiz haben, unsere Arbeit zu unterstützen.

Worin liegen die Aufgaben unseres Förderkreises?

Unser Verein fördert unterrichtliche und außerunterrichtliche Aktivitäten des Oberstu­fenzentrums Gesundheit sowie die Entwicklung der beruflichen Bildung im Berufsfeld Gesundheit.

Dazu zählen besonders

- die Beschaffung besonderer Lehr-, Lern- und Anschauungsmaterialien

- die Mitgestaltung von Schulveranstaltungen

- die Unterstützung von Arbeitsgemeinschaften   

- die Gestaltung von Räumen und Außenanlagen

- die Kontaktpflege zu außerschulischen Einrichtungen

In den vergangenen Jahren konnten wir einige Projekte finanzieren, die unsere Schule und deren Außenanlagen verschönern, interessanten Unterricht ermöglichten und Kontakte zu Menschen außerhalb der Schule knüpfen halfen.

Wer leitet den Förderkreis?

Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, die wie alle Mitglieder ehrenamtlich arbeiten und keinerlei Zuwendungen erhalten, so dass alle Gelder dem Oberstufenzentrum Gesundheit zugute kommen.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der Vereinsziele. Er ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.

Was können Sie für den Förderkreis tun?

Für unsere Arbeit sind wir auf Beiträge und Spenden angewiesen. Werden Sie Mitglied in unserem Förderkreis! Denn jeder, der unsere Ziele unterstützt, ist willkommen. Oder helfen Sie uns durch eine einmalige Spende.

Der jährliche Förderbeitrag beläuft sich zurzeit auf mindestens 15 Euro.

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Aktueller Vorstand

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 Ideen für 2007

Für das Jahr 2007 gibt es reichlich Ideen wie:

-   Decken für unseren neuen Entspannungsraum

-   eine Halterung für Schul-Flyer im Foyer-Bereich

-   laminierte Karten (Welt, Europa, BRD) für den Sozialkundebereich im Container

-   ein neues Klassenzimmer im Grünen

-   eine Wanderausstellung

-   T-Shirts mit unserem Schullogo (Das muss noch gefunden werden!)

- eine evtl. neue Wandbemalung im Außenbereich

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Eine kleine Erfolgsliste:

  • 40 Bilderrahmen, die überall in der Schule zu sehen sind

  • Einen stabilen Tisch mit zwei Bänken hinter der Cafeteria

  • 5 Bierzeltgarnituren für alle möglichen Gelegenheiten

  • 3 Tische für unser "Klassenzimmer im Grünen"

  • Grünpflanzen für den Innenbereich und einen Pluta-Pflegevertrag

  • Monitorträger für die PC-Räume

  • Pezzibälle für den Sportbereich

  • Pfosten und Netz zum Tennisspielen auf den Sportplatz für den Sportbereich

  • Schriftzug "OSZ-Gesundheit I" außen am Schulgebäude

  • den alljährlichen Weihnachtsbaum

  • Material für Ausstellungen

  • Zuschüsse zu Veranstaltungen und Schülerprojekten

  • Spielbekleidung für die Schulmannschaft im Fußball

  • Unterstützung des Sportfestes

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Förderverein des OSZ-Gesundheit e.V. Satzung

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr und Eintragung

Der Verein trägt den Namen: ”Förderkreis OSZ Gesundheit e.V.”
Sitz des Vereins ist Berlin. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Verein strebt die Eintragung in das Vereinsregister an.

§ 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit

Der Verein fördert unterrichtliche und außerunterrichtliche Aktivitäten des Oberstufenzentrums Gesundheit (III, 02. OSZ) sowie die Entwicklung der beruflichen Bildung im Berufsfeld Gesundheit.
Dazu zählen besonders
- Beschaffung von besonderen Lehr-, Lern- und Anschauungsmaterialien
- Mitgestaltung von Schulveranstaltungen
- Unterstützung von Arbeitsgemeinschaften
- Gestaltung von Räumen und Außenanlagen
- Kontakte zu außerschulischen Einrichtungen

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
“Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

§ 3 Beschaffung von Mitteln

Die erforderlichen Mittel werden aufgebracht durch Beiträge und Spenden.
Die Mitgliederversammlung beschließt einen jährlichen Mindestbeitrag.
Der Beitrag ist unaufgefordert jährlich im Voraus an den Kassenwart zu entrichten.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Aufnahmeanträge sind an den Vorstand zu richten. Der Vorstand kann der Aufnahme widersprechen. Dann entscheidet die Mitgliederversammlung.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich gekündigt werden. Ein Ausschluss ist bei schwerem Verstoß gegen Ziele und Satzung des Vereins möglich und wird durch den Vorstand ausgesprochen. Der Ausgeschlossene hat das Recht, binnen eines Monats nach Empfang der Mitteilung schriftlich beim Vorstand Einspruch einzulegen. Die nächste Mitgliederversammlung entscheidet über den Ausschluss.

§ 5 Vorstand

Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern:
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
- Kassenwart
- Schriftführer
- Beisitzer

Beisitzer mit beratender Stimme können bei Bedarf berufen werden.
Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit so lange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind.
Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Der Vorstand führt im Rahmen der Vereinsziele die laufenden Geschäfte. Er ist an die Beschlüsse
der Mitgliederversammlung gebunden.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn zu seiner Sitzung ordentlich eingeladen wurde und die Mehrheit anwesend ist.

§ 6 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsgremium. Sie ist mindestens einmal jährlich im ersten Halbjahr vom Vorstand einzuberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Bekanntgabe
der Tagesordnung mindestens vier Wochen zuvor. Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung sind spätestens eine Woche vorher beim Vorstand einzureichen. Über die Zulassung verspätet eingehender Anträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
Die Mitgliederversammlung ist nach ordnungsgemäßer Einladung beschlussfähig.
Sie nimmt den Bericht des Vorstandes und der Kassenprüfer entgegen.
Sie wählt den Vorstand und zwei Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren. Kassenprüfer dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein.
Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit.
Beschlüsse über Änderung von Vereinszweck oder Satzung benötigen die Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand es beschließt oder mindestens 1/5 der Mitglieder es schriftlich beantragen.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.
Die Protokolle werden vom Schriftführer und vom ersten Vorsitzenden unterzeichnet.

§ 7 Auflösung des Vereins

Die Auflösung kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Dazu ist die Zustimmung von ¾ der anwesenden Mitglieder erforderlich. Im Fall der Auflösung werden die Mitglieder des letzten Vorstandes Liquidatoren mit den Rechten und Pflichten der §§ 47 ff BGB.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an das OSZ Gesundheit, das es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.

Diese Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 09. Sept. 97 beschlossen.

Bankverbindung des Förderkreises:

Kontonummer: 785525-105
Institut: Postbank Berlin
BLZ: 100 100 10

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Download der Satzung: Word-Datei  PDF-Datei

 

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Förderverein des OSZ Gesundheit e.V. Tätigkeitsberichte

Download der jährlichen Tätigkeitsberichte WORD:   2001 2002 2003 2004 2005 2006

Download der jährlichen Tätigkeitsberichte ACROBAT READER:   2001 2002 2003 2004 2005 2006

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Der Förderverein des OSZ-Gesundheit e.V. Aufnahmeantrag

Download des Aufnahmeantrags:  Word-Datei  PDF-Datei


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