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Tiermedizinische Fachangestellte(r)
 
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Berufsbild

TMFA ist ein anerkannter Ausbildungsberuf aus dem Bereich Freie Berufe. Die dreijährige duale Ausbildung wird im Wesentlichen in der Tierarztpraxis bzw. Tierklinik sowie in der Berufsschule vermittelt. Über 95% aller TMFA bzw. Tierarzthelfer/innen sind Frauen.
 
Bei überdurchschnittlichen Leistungen ist eine vorgezogene Abschlussprüfung nach ca. 2½ Jahren möglich. Für Abiturientinnen besteht die Möglichkeit, eine Verkürzung der Ausbildungszeit um 1/2 Jahr zu beantragen. Die schriftliche Zustimmung des/der Ausbildenden muss vorliegen.

Tätigkeiten unter anderem:

  • Praxishygiene, d.h. Praxisreinigung und -desinfektion
  • Reinigung und Desinfektion medizinischer Instrumente
  • Terminvergabe, Patientenannahme und Führen der Patientenkartei
  • Führen der Hausapotheke und einfache Labortätigkeiten
  • Betreuung der Tiere vor, während und nach Untersuchung, Behandlung oder OP


Berufliche Weiterbildung und Aufstiegsmöglichkeiten:

Eine Weiterbildung zur Tierarztfachhelferin ist theoretisch möglich, wird allerdings zurzeit nur in Baden-Württemberg angeboten. Aufstiegsmöglichkeiten sind praktisch kaum vorhanden.

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Ausbildungsordnung
 
Laut Ausbildungsrahmenplan betrifft die Berufsausbildung unter anderem:

- Maßnahmen der Praxishygiene Anwenden und Pflegen medizinisch-technischer Geräte und Instrumente
- Umgang mit Klienten und Patienten
- Umgang mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen
- Durchführen von Laborarbeiten
- Grundkenntnisse in Anatomie, Physiologie und Krankheiten von Tieren
- Organisation von Verwaltungs- und Praxisabläufen einschließlich Textverarbeitung das Abrechnungswesen

 
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Stundentafel

 

Anmerkungen und Vorgaben:

2. Teilungsunterricht kann in Klassen mit 17 und mehr Schülerinnen und Schülern aus pädagogischen wie auch aus organisatorischen Gründen eingerichtet werden. Für den Teilungsunterricht können bis zu 3 Wochenstunden bei 40 Unterrichtswochen pro Schuljahr vorgesehen werden.

1. Es werden für jedes Schuljahr rechnerisch 40 Unterrichtswochen zugrunde gelegt.

3. Im Umfang von mind. 40 UStd werden die Grundlagen berufsbezogener fremdsprachlicher Kommunikation unterrichtet (i. d. R. in englischer Sprache); der fremdsprachliche Unterricht bezieht sich auf berufspraktische Handlungssituationen. Das Fach umfasst neben der Vermittlung sprachlicher Kompetenz auch interkulturelle Kompetenz, Methodenkompetenz sowie Arbeits-und Präsentationstechniken.

4. Der Unterricht kann je nach organisatorischer Notwendigkeit auch im Blockunterricht organisiert werden, dabei ist zu gewährleisten, dass die jeweils ausgewiesene Unterrichtsstundenzahl für die Fächer erhalten bleibt.

5. Es sind pro Jahr jeweils zwei Unterrichtsprojekte von annähernd gleichem Gewicht aus nachstehender Liste von Projektthemen auszuwählen und durchzuführen:

      PC-Einsatz in der Praxisverwaltung

      Kommunikation in der Arztpraxis

      Organisation von Praxisabläufen im Team

      Abrechnung ärztlicher Leistungen

      Planung einer Aktion zum Praxismarketing Weitere Projektthemen sind nach Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport möglich.

6. Im 1. Ausbildungsjahr ist im Umfang von mind. 20 UStd. eine berufstypische Situationsaufgabe zu bearbeiten. Über die Grundsätze der Leistungsbewertung dieser Situationsaufgabe entscheidet die Gesamtkonferenz.

7. Die Leistungen der Unterrichtsfächer sind mit einer Gewichtung versehen, die bei der Ermittlung der Gesamtdurchschnittsnote im Abschlusszeugnis zu berücksichtigen ist.

 
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Aktuelles
 
aktueller Manteltarifvertrag vom 24.05.2005

Änderungstarifvertrag zum Manteltarifvertrag mit aktuellen Änderungen zum 1.1.2009

aktueller Gehaltstarifvertrag Stand 1.1.2009

Auszug:
§ 6
Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung beträgt für Auszubildende ab dem 01.01.2009

im 1. Jahr monatlich 500,50 €
im 2. Jahr monatlich 556,50 €
im 3. Jahr monatlich 612,50 €

 
Quelle: http://www.tieraerztekammer-berlin.de/tiermed-fa/vertraege.html

Strahlenschutzkurs
 

Informationen zum Thema Röntgen

Die Tierärztekammer Berlin weist darauf hin, dass Tiermedizinische Fachangestellte in der Ausbildung erst den Strahlenschutzkurs absolviert haben müssen, bevor sie unter Aufsicht einer Tierärztin/eines Tierarztes Tiere röntgen bzw. dabei assistieren. Die Kosten für diesen Kurs hat die Praxis zu tragen. Für nicht volljährige Azubis muss zuvor die Genehmigung der zuständigen Behörde eingeholt werden (s.u.). Schwangere dürfen sich grundsätzlich nicht im Röntgen-Kontrollbereich aufhalten (s.u.). Achtung, seit Ausbildungsbeginn Sommer 2005 ist die Absolvierung des Strahlenschutzkurses grundsätzlich verpflichtend für alle Auszubildenden.

Quelle: http://www.tieraerztekammer-berlin.de/tiermed-fa/aktuellestermine.html

 
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Termine
 
Einschulung Wintersemester 2009/2010
Klasse Schultage Einschulungstermin Uhrzeit Raum
T 011 Mo/Mi Mittwoch, 25.08.2010 10:00 Cafeteria
T 015 Di/Do Donnerstag, 26.08.2010  10:00 Cafeteria



!!! Azubitag-Ost am 11. September 2010 in Dresden !!!
                   für MFA, TFA und ZFA

Ausschreibung oder Informationen auf  www.vmf-online.de

 

schriftliche Abschlussprüfung Wintersemester 2010/2011


Anmeldungen zur Prüfung bis spätestens Donnerstag, 24. September 2009 bei der Tierärztekammer Berlin, Sickingenstr. 1, 10553 Berlin einzureichen!
Es wird empfohlen, die Unterlagen persönlich vorbeizubringen. Bei Erfüllung aller Zulassungsvor-aussetzungen können Sie so Ihre Zulassung noch am selben Tag erhalten. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit Frau Dobberkau Ausbildungsberaterin (030 - 315 09 178).

Anmeldeformulare erhalten Sie in der Berufsschule bei Herrn Meyer oder per E-Mail-Anfrage an Dobberkau@Tieraerztekammer-Berlin.de Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. .

- Zeugniskarte bzw. Abgangszeugnis der Berufsschule in Kopie
- Berichtsheft (Bitte in Schnellhefter einheften, keine Ordner!)
  (jeder einzelne Bericht muss vom Ausbilder unterzeichnet sein)
- Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung

- nur bei vorzeitiger Prüfung: - Befürwortung der Berufsschule zur vorzeitigen Prüfung
- Befürwortung der/des Ausbildenden zur vorzeitigen Prüfung

Achtung, mit den genannten Prüfungsunterlagen ist auch die Bescheinigung über die Absolvierung des Strahlenschutzkurses einzureichen.


schriftliche Abschlussprüfung am Dienstag, 25. November 2008 im OSZ-Gesundheit
um 8:00 Uhr

Praktische Prüfung (voraussichtlich) 23. und 24. Januar 2009 (genaue Termine werden schriftlich von der Tierärztekammer mitgeteilt)
Quelle: http://www.tieraerztekammer-berlin.de/tiermed-fa/aktuellestermine.html


Abschlussprüfung Sommer 2011


Prüfungsanmeldung bis zum 28. Februar 2009

schriftliche Abschlussprüfung am Dienstag, 5. Mai und Mittwoch, 6.Mai 2009 im OSZ-Gesundheit  um 8:00 Uhr Raum siehe Aushang am Prüfungstag

Hinweis: Der Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung ist arbeitsfrei!

Praktische Prüfung (voraussichtlich) ab dem 26. Juni 2009 (genaue Termine werden schriftlich von der Tierärztekammer mitgeteilt)


Schreiben der Tierärztekammer
                            
     

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Links

http://www.tieraerztekammer-berlin.de/

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