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Medizinische Fachangestellte(r) Berufsbild Ausbildungsordnung Lernfelder im Fach Medizinische Assistenz Stundentafel Aktuelles Termine/ Einschulung Links Berufsbild Folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Gegenstand der Berufsausbildung:
▲ nach oben Ausbildungsordnung Grundlagen des Ausbildungsvertrages Das Berufsausbildungsverhältnis richtet sich im Wesentlichen nach den Vorschriften des Berufsbildungs-gesetzes. Im Übrigen sind, soweit sich aus seinem Wesen und dem Zweck des Berufsbildungsgesetzes nichts anderes ergibt, die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden. Vor allem besondere Schutzregelungen sind zu beachten, wie z. B. Regelungen aus dem Jugendarbeits-schutzgesetz (für jugendliche Auszubildende, im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist), dem Arbeitszeitgesetz oder dem Bundesurlaubsgesetz. Der Ausbildungsvertrag, der das Ausbildungsverhältnis zwischen Ausbildendem und Auszubildendem regelt, muss den eben beschriebenen gesetzlichen Regelungen genügen, sofern sie zwingend sind. Gesetzliche Schutzvorschriften dürfen nicht unterlaufen werden. Ausbildungsordnung Die Inhalte der Ausbildung richten sich nach der am 1. August 2006 in Kraft getretenen Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten. Diese Verordnung löst die "alte" Verordnung über die Ausbildung zum/zur Arzthelfer/in vom 10. Dezember 1985 ab und erfasst alle Ausbildungsverhältnisse, die am 1. August 2006 oder später beginnen. Hat das Ausbildungsverhältnis bereits am 1. August 2006 bestanden, richten sich die Inhalte der Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin. Der Ausbildende ist verpflichtet, die Auszubildenden gemäß den Ausbildungsordnungen auszubilden. Lernfelder im Fach medizinische Assistenz zusammengestellt von Herrn Dr.H.Gräfenhahn Änderungen 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr Prüfung Dokument als Download Was hat sich geändert, was ist neu? Der alte berufsschulische und betriebliche Lehrplan für die Arzthelferinnen und Arzthelfer ist 1986 entstanden. Seit dem haben sich die Anforderungen an die Arzthelferin geändert. Dies hat eine bundesweite Umfrage der Bundesärztekammer ergeben. Danach legen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mehr Wert auf die Kommunikations- und Teamkompetenz. Außerdem ändern sich in einem immer rascheren Tempo medizinische und bürokratische Inhalte, die sich die MFAs auch nach der Ausbildung selbstständig erarbeiten müssen. Auch das Lernen muss gelernt sein. ![]() Dazu wurden Vorbemerkungen von der Kultusministerkonferenz formuliert: ... „Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Bei der Unterrichtsgestaltung sollen jedoch Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenz unmittelbar gefördert wird, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung muss Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts sein.“... ... Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt: - Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind (Lernen für Handeln). - Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln). - Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbstständig geplant, durchgeführt, überprüft, gegebenenfalls korrigiert und schließlich bewertet werden. - Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, zum Beispiel technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte einbeziehen. - Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden. - Handlungen sollen auch soziale Prozesse, zum Beispiel der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung, sowie unterschiedliche Perspektiven der Berufs- und Lebensplanung einbeziehen. Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unter-schiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen. ... Zusammengefasst: - Der Unterricht soll anhand von Praxisfällen gestaltet werden. - Die Schülerinnen und Schüler gestalten ihr Lernen zunehmend selbst, der Lehrer wird vom Vortragenden zum Betreuer. - Der Unterricht wird abwechslungsreicher, mit mehr Teamarbeit über einen längeren Zeitraum („Projektunterricht“). Ergebnisse sollen in unterschiedlichen Formen präsentiert werden (Poster, Vorträge, PowerPoint, ...) Was muss eine MFA lernen? Der Lehrplan teilt sich in 12 sogenannte Lernfelder auf. Davon sind sieben Lernfelder überwiegend medizinisch geprägt. Das Fach, in dem die medizinischen Inhalte vermittelt werden, nennt sich „Medizinische Assistenz (Med Ass)“. Hier sind die Originaltexte dieser sieben medizinischen Lernfelder:
Praxishygiene und Schutz vor Infektionskrankheiten organisieren
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler ergreifen Maßnahmen zum Schutz vor
Infektionen. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über
Infektionsgefahren und beschreiben Infektionswege und
Behandlungsmöglichkeiten. Sie organisieren Desinfektions- und
Sterilisationsmaßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos. Zur
Vermeidung der Weiterverbreitung von Krankheitserregern planen sie
Schutzmaßnahmen und treffen fallbezogen eine begründete Auswahl auch
unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und umweltgerechter Aspekte. Sie
organisieren, dokumentieren und überprüfen Hygienemaßnahmen im Team
unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der Richtlinien des
Qualitätsmanagements. Vor ökonomischem und ökologischem Hintergrund
vergleichen die Schülerinnen und Schüler verschiedene Materialien. Sie
planen die Pflege und Wartung von Instrumenten und Geräten und
dokumentieren sie. Sie zeigen Wege für die umweltgerechte Entsorgung von
Praxismaterialien auf.
Inhalte:
Persönliche Hygiene, Selbstschutz durch Immunisierungen,
Postexpositionsprophylaxe, Hygienekette, Hygieneplan,
Infektionskrankheiten, Meldepflicht
Lernfeld 4:
Bei Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Bewegungsapparates
assistieren
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler wirken bei der Vorbeugung, Diagnostik und
Therapie von Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates mit. Dazu
informieren sie sich über dessen
anatomische, physiologische und pathologische Zusammenhänge. Sie
organisieren Maßnahmen der Diagnostik und der physikalischen Therapie,
beachten dabei mögliche Gefahren und Komplikationen und betreuen die
Patienten. Sie legen Verbände an, bereiten medikamentöse Therapien vor
und unterstützen den Arzt bei der Information der Patienten über
Anwendungen, Wirkungen, Neben- und Wechselwirkungen sowie Risiken. Die
Schülerinnen und Schüler dokumentieren erbrachte Leistungen und rechnen
sie unter Anwendung der Regelwerke und Nutzung aktueller Medien ab.
Inhalte:
Physikalische Therapie: Kälte, Wärme, Reizstrom, Verordnung von Arznei-,
Heil- und Hilfsmitteln, Frakturen, Gelenk- und Muskelverletzungen,
Arthrose
Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler reagieren und kommunizieren
situationsgerecht bei Zwischenfällen und in Notfallsituationen. Sie
gehen verantwortungsvoll mit sich und anderen um. Sie informieren sich
über anatomische, physiologische und pathologische Zusammenhänge und
begreifen den Menschen als psychische und physische Einheit. Durch
Beobachten der Patienten und unter Beachtung der Anamnese verringern sie
die Gefahr von Zwischenfällen und Notfällen. In Notfallsituationen
leiten sie entsprechende Maßnahmen ein und betreuen die Patienten. Sie
unterstützen ärztliche Sofortmaßnahmen und organisieren die
patientennahe Sofortdiagnostik. Die Schülerinnen und Schüler
dokumentieren die erbrachten Leistungen und rechnen sie ab.
Inhalte:
Atemstillstand und Herz-Kreislauf-Stillstand, Ohnmacht, Schock,
allergische Reaktionen,
Blutungen, Verbrennungen, Krampfanfälle, Herz-Kreislauf-System,
Atmungssystem, Notfall-koffer, Erste-Hilfe-Maßnahmen
Lernfeld 8:
Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen der
Erkrankungen des Urogenitalsystems begleiten
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler organisieren die Vorbereitung, Durchführung
und Nachbereitung von diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bei
Erkrankungen des Harn- und Geschlechtssystems und assistieren dem Arzt.
Dazu informieren sie sich über anatomische, physiologische und
pathologische Zusammenhänge. Die Schülerinnen und Schüler assistieren
dem Arzt unter Beachtung der Hygienevorschriften, beobachten die
Patienten und leisten situationsgerechte Hilfestellung. Sie informieren
die Patienten über die Gewinnung von Probenmaterial und bereiten die
Entnahme von Proben vor. Sie gehen verantwortungsvoll mit den
Untersuchungsmaterialien der Patienten um. Die Schülerinnen und Schüler
organisieren Laborarbeiten, sichern die vorschriftsmäßige Aufbewahrung
und Versendung der Proben und füllen die entsprechenden Formulare aus.
Sie dokumentieren die Ergebnisse und informieren umgehend den Arzt über
Auffälligkeiten bei Untersuchungsergebnissen. Sie motivieren die
Patienten zur exakten Anwendung der ärztlich verordneten Arzneimittel.
Die Schülerinnen und Schüler rechnen die erbrachten Leistungen ab.
Inhalte:
Urinschnelltest, Harngewinnungsmethoden, Präanalytik,
Harnwegsinfektionen, Schwangerschaft, Geburt, Antikonzeptiva, Brust-,
Gebärmutterhals-, Prostatakrebs
Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen der
Erkrankungen des Verdauungssystems begleiten
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler organisieren die Vorbereitung, Durchführung
und Nachbereitung von diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bei
Erkrankungen des Verdauungssystems und assistieren dem Arzt. Dazu
informieren sie sich über anatomische, physiologische und pathologische
Zusammenhänge. Sie informieren die Patienten über Verhaltensweisen vor,
während und nach den Untersuchungen. Sie leiten die Patienten zur
Gewinnung von Proben und zur Ermittlung von Laborwerten an. Die
Schülerinnen und Schüler erkennen auffällige Laborwerte und informieren
darüber umgehend den Arzt. Sie motivieren die Patienten zur exakten
Anwendung der ärztlich verordneten Arzneimittel. Sie berücksichtigen in
der Patientenbetreuung die Besonderheiten des Diabetikers. Sie
erarbeiten im Team Ernährungshinweise für die entsprechenden
Patientengruppen. Sie dokumentieren Untersuchungsergebnisse und rechnen
die erbrachten Leistungen ab. Die Schülerinnen und Schüler organisieren
Pflege und Wartung medizinischer Geräte und Instrumente. Dabei beachten
sie gesetzliche und hygienische Vorschriften sowie die
Herstellervorgaben.
Inhalte:
Ultraschalluntersuchung, Endoskopie, Untersuchung auf occultes Blut,
Applikationsformen von Arzneimitteln
Lernfeld 10:
Patienten bei kleinen chirurgischen Behandlungen begleiten und Wunden
versorgen
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler organisieren kleine chirurgische
Behandlungen, unterstützen den Arzt bei der Durchführung der Eingriffe
und begleiten die Patienten. Sie informieren sich über Anatomie,
Physiologie der Haut und über Verletzungen und Erkrankungen, die
ambulant versorgt werden. Sie bereiten Räume für kleine chirurgische
Eingriffe vor und wählen benötigte Materialien und Instrumente
situationsgerecht aus. Sie bereiten Patienten für chirurgische Eingriffe
vor und betreuen sie vor, während und nach der Behandlung. Die
Schülerinnen und Schüler versorgen Wunden. Zur weiteren Befundung
vorgesehenes Gewebeprobenmaterial bereiten sie auf und versenden es. Sie
entsorgen Körpergewebe und gebrauchte Materialien und führen notwendige
hygienische Maßnahmen durch. Die Schülerinnen und Schüler führen
entsprechende Verwaltungsarbeiten durch und rechnen die Leistungen ab,
auch mit den Unfallversicherungsträgern.
Inhalte:
Wundarten, Lokalanästhesie, Hauttumor
Lernfeld 11:
Patienten bei der Prävention begleiten
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler nutzen ihre Kenntnisse über Risikofaktoren,
gesunde Lebensführung und Präventionsmaßnahmen zur Information
verschiedener Patientengruppen. Sie unterstützen den Arzt bei der
Motivation des Patienten zur Inanspruchnahme vorbeugender Maßnahmen. Sie
erläutern Leistungsinhalte, Bedeutung und Kostenregelungen von
Präventionsmaßnahmen. Sie wählen entsprechende Formulare aus und
bereiten diese vor. Sie assistieren bei der Durchführung der
Präventionsmaßnahmen und organisieren entsprechende Untersuchungen. Sie
dokumentieren die Ergebnisse und leiten sie weiter. Sie rechnen
entsprechende Leistungen vertragsärztlich und privatärztlich ab. Bei
Privatliquidationen überwachen die Schülerinnen und Schüler den
Zahlungseingang. Bei Bedarf leiten sie Mahnverfahren ein und
berücksichtigen Verjährungsfristen. Sie erläutern Möglichkeiten und
Ziele der medizinischen Rehabilitation und wirken bei der Beantragung
von Rehabilitationsmaßnahmen mit. Dabei informieren sie sich mit Hilfe
aktueller Medien und stellen praxisspezifisches und patientengerechtes
Material zusammen.
Inhalte:
Früherkennungsuntersuchungen, Recall, Schutzimpfungen,
Selbsthilfegruppen, individuelle Gesund-heitsleistungen
Werden alle Inhalte an der Schule und im Betrieb gelernt?
Damit alle zu prüfenden MFAs die gleichen Chancen bei der praktischen
Abschlussprüfung haben, hat die Ärztekammer hat die „Überbetriebliche
Ausbildung“ ins Leben gerufen. Auch hier findet eine Anpassung an die
neu gestalteten Lernfelder statt.
Wie gestaltet sich die
Abschlussprüfung?
Hier hat sich sehr viel geändert. Die Prüfung hat folgende Kennzeichen:
Schriftliche Prüfung:
- Gewichtung mit 50% für die Gesamtnote, es muss mindestens die
schriftliche Gesamtnote 4 (ausreichend) erzielt werden.
- Multiple-Choice-Fragen (Ankreuzfragen) in den Fächern Medizinische
Assistenz, Betriebliche Organisation (inklusive Abrechnungswesen) und
Sozialkunde anhand von sogenannten „Situationskomplexen“,
d. h. möglichst realitätsnahen Praxissituationen.
- Prüfungstermin: ca. acht Wochen vor Ende des Schulhalbjahres
Praktische Prüfung:
- Gewichtung mit 50% für die Gesamtnote, es muss mindestens die Note 4
(ausreichend) erzielt werden.
- Einzelprüfung über 75 min. inklusive 15 min. Vorbereitungszeit
- Es wird ein erfundener Patientenfall mit einem schauspielernden
Probepatienten durchgeprüft, wobei medizinische,
betriebsorganisatorische und abrechnungs-technische Inhalte eine Rolle
spielen.
Bei dem Fall kann das zum Beispiel ein Patient mit einem Arbeitsunfall
sein, ein schwerhöriger Patient mit Herzschmerzen, ein Kind mit Fieber,
oder, oder, oder ... . - Prüfungstermin: ca. zwei bis drei Wochen vor Ende des Schulhalbjahres ▲ nach obenStundentafel ![]()
Anmerkungen und Vorgaben:
1. Es werden für jedes Schuljahr rechnerisch
40
Unterrichtswochen zugrunde gelegt.
2. Teilungsunterricht kann in Klassen mit 17 und mehr Schülerinnen
und Schülern aus pädagogischen wie auch aus organisatorischen
Gründen eingerichtet werden. Für den Teilungsunterricht können bis
zu
3
Wochenstunden bei
40
Unterrichtswochen pro Schuljahr vorgesehen werden.
3.
Im Umfang von mind.
40
UStd werden die Grundlagen berufsbezogener fremdsprachlicher
Kommunikation unterrichtet
(i.
d. R. in englischer Sprache); der fremdsprachliche Unterricht
bezieht sich auf berufspraktische Handlungssituationen. Das Fach
umfasst neben der Vermittlung sprachlicher Kompetenz auch
interkulturelle Kompetenz, Methodenkompetenz sowie Arbeits-und
Präsentationstechniken.
4.
Der Unterricht kann je nach organisatorischer Notwendigkeit auch im
Blockunterricht organisiert werden, dabei ist zu gewährleisten, dass
die jeweils ausgewiesene Unterrichtsstundenzahl für die Fächer
erhalten bleibt.
5.
Es sind pro Jahr jeweils zwei Unterrichtsprojekte von annähernd
gleichem Gewicht aus nachstehender Liste von Projektthemen
auszuwählen und durchzuführen:
•
PC-Einsatz in der Praxisverwaltung
•
Kommunikation in der Arztpraxis
•
Organisation von Praxisabläufen im Team
•
Abrechnung ärztlicher Leistungen
•
Planung einer Aktion zum Praxismarketing Weitere Projektthemen sind
nach Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
Sport möglich.
•
6. Im 1. Ausbildungsjahr ist im Umfang von mind.
20
UStd. eine berufstypische Situationsaufgabe zu bearbeiten. Über die
Grundsätze der Leistungsbewertung dieser Situationsaufgabe
entscheidet die Gesamtkonferenz. 7. Die Leistungen der Unterrichtsfächer sind mit einer Gewichtung versehen, die bei der Ermittlung der Gesamtdurchschnittsnote im Abschlusszeugnis zu berücksichtigen ist. ▲ nach oben Aktuelles Ärzte und Medizinische Fachangestellte beraten über Vergütung Berlin, 22.06.2007 - Die Vergütung der über 300.000 Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen und Auszubildenden in den deutschen Arztpraxen soll sehr viel stärker als bisher an Leistung und Fortbildung ausgerichtet werden. Darin waren sich die ärztliche Tarifpartei, die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen (AAA) und der Verband medizinischer Fachberufe in ihrem Tarifgespräch am 21.06.2007 einig. Darüber hinaus wird es in den anstehenden Verhandlungen um die Angleichung der Ost-Gehälter, die Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung bei den Praxismitarbeitern und eine Modernisierung des Manteltarifvertrages von 1997 gehen. Der Verband medizinischer Fachberufe hat den Gehaltstarifvertrag von 2004 zum 30.04.2007 gekündigt und eine Erhöhung der Gehälter zwischen 5 und 20 Prozent je nach Tätigkeitsgruppen gefordert. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sehen eine qualitative Veränderung des Vergütungssystems als vorrangig an: Die Tätigkeitsgruppen und die Gehaltstabelle müssten dringend so angepasst werden, dass absolvierte Fortbildungen sowie individuelle Leistungen besser abgebildet und honoriert werden könnten. Nur dann sei eine Gehaltssteigerung zu vertreten, die der fraglos wichtigen Rolle und gewachsenen Bedeutung der Medizinischen Fachangestellten in der ambulanten Versorgung besser gerecht werde. Die Medizinischen Fachangestellten stehen trotz ihrer verantwortungs- und anspruchsvollen Tätigkeit oft im Schatten anderer Fachberufe im Gesundheitswesen. Ein Blick auf ihre Tätigkeitsfelder und Kompetenzen zeigt aber, dass das nicht gerechtfertigt ist. Sie assistieren bei Untersuchungen, Behandlungen, chirurgischen Eingriffen und helfen bei Notfällen. Sie betreuen und beraten Patienten vor, während und nach der Behandlung. Sie planen und organisieren Betriebsabläufe, führen Verwaltungsarbeiten durch, wirken beim Qualitätsmanagement mit, dokumentieren Behandlungsabläufe und nutzen Mittel der technischen Kommunikation. Die Wertschätzung der Medizinischen Fachangestellten kommt im Übrigen auch in mehreren Beschlüssen des diesjährigen 110. Deutschen Ärztetages zum Ausdruck. Die ärztlichen Arbeitgeber machten allerdings auch deutlich, dass weitergehende Gehaltssteigerungen bei einer gesetzlich fixierten Grundlohnsummensteigerungsrate von 0,79 Prozent für 2007 unter den derzeitigen Budgetbedingungen extrem schwierig seien. Beide Seiten forderten daher das Bundesgesundheitsministerium und die gesetzlichen Krankenkassen auf, in den Gesprächen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über den EBM die Gehaltskosten angemessen zu berücksichtigen, um – wie im stationären Bereich – eine Refinanzierung von Tariferhöhungen sicherzustellen. Das nächste Tarifgespräch zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen und dem Verband medizinischer Fachberufe ist für Oktober 2007 geplant. Ansprechpartner: Frau Sabine Rothe Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. Tel.: 0 35 83/79 12 45 Frau Margret Urban 2. stellvertretende Präsidentin des VmF, Ressort Tarifpolitik Tel.: 030/3 31 97 39 Frau Rosemarie Bristrup Bundesärztekammer Tel.: 030/40 04 56-430 © Bundesärztekammer · letzte Änderung 25.06.2007 Die beiden gültigen Tarifverträge:Der Mantel- und Gehaltstarifvertrag vom 22. September 2007 gültig ab 1.1.2008 Quelle: Deutsches Ärzteblatt Neuer Gehaltstarifvertrag gültig ab dem 1. Juli 2009 folgende Ausbildungsvergütung: im 1. Jahr monatlich 531 Euro im 2. Jahr monatlich 572 Euro im 3. Jahr monatlich 616 Euro © Bundesärztekammer · letzte Änderung 28.05.20 !!! Azubitag-Ost am 11. September 2010 in Dresden !!! für MFA, TFA und ZFA Ausschreibung oder Informationen auf www.vmf-online.de Weitere Fragen beantworten die FAQs der Berliner Ärztekammer ▲ nach oben Termine Einschulung Wintersemester 2010/2011
▲ nach oben Prüfungstermine Winter (2010/2011) MFA Zwischenprüfung am Dienstag, 26.10.2010 Ort: Ärztekammer Berlin Friedrichstr. 16, 10969 Berlin-Kreuzberg MFA schriftliche Abschlussprüfung am Ort: Ärztekammer Berlin Friedrichstr. 16, 10969 Berlin-Kreuzberg MFA/AH Praktische Prüfung und mündliche Ergänzungsprüfung Montag, 10.0.1.2011 bis Freitag, 28.01.2011 Quelle: Ärztekammer Berlin ▲ nach oben ▲ nach oben Links http://www.aerztekammer-berlin.de/41_MedFachberufe/20_Ausbildung_MedFachangestellte/index.html http://www.aerztekammer-berlin.de/41_MedFachberufe/index.html http://www.praxisfit.de/beruf.php http://www.vmf-online.de (zuständige Gewerkschaft) http://www.aekb.de/41_MedFachberufe/01_Ansprechpartner.htm (Ansprechpartner in der Berliner-Ärztekammer) http://www.baek.de/ (Bundesärztekammer) http://www.arzthelferin-exklusiv.de/ Informationen rund um den Beruf/ Kostenloser Newsletter http://www.aerzteblatt.de/ Hrsg.: Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) und Kassenärztliche Bundesvereinigung. ▲ nach oben |