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Medizinische Fachangestellte(r)

Berufsbild
Ausbildungsordnung
Lernfelder im Fach Medizinische Assistenz
Stundentafel
Aktuelles
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Berufsbild
 
Folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Gegenstand der Berufsausbildung:
  1. Der Ausbildungsbetrieb:
    1.1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
    1.2 Stellung des Ausbildungsbetriebs im Gesundheitswesen; Anforderungen an den Beruf
    1.3 Organisation und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes
    1.4 Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung
    1.5 Umweltschutz
  2. Gesundheitsschutz und Hygiene:
    2.1 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
    2.2 Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene
    2.3 Schutz vor Infektionskrankheiten
  3. Kommunikation:
    3.1 Kommunikationsformen und -methoden
    3.2 Verhalten in Konfliktsituationen
  4. Patientenbetreuung und -beratung:
    4.1 Betreuung von Patienten und Patientinnen
    4.2 Beraten von Patienten und Patientinnen
  5. Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement:
    5.1 Betriebs- und Arbeitsabläufe
    5.2 Qualitätsmanagement
    5.3 Zeitmanagement
    5.4 Arbeiten im Team
    5.5 Marketing
  6. Verwaltung und Abrechnung:
    6.1 Verwaltungsarbeiten
    6.2 Materialbeschaffung und -verwaltung
    6.3 Abrechnungswesen
  7. Information und Dokumentation:
    7.1 Informations- und Kommunikationssysteme
    7.2 Dokumentation
    7.3 Datenschutz und Datensicherheit
  8. Durchführung von Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Arztes oder der Ärztin:
    8.1 Assistenz bei ärztlicher Diagnostik
    8.2 Assistenz bei ärztlicher Therapie
    8.3 Umgang mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen sowie Heil- und Hilfsmitteln
  9. Grundlagen der Prävention und Rehabilitation
  10. Handeln bei Not- und Zwischenfällen
Quelle: http://www.aekb.de/41_MedFachberufe/

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Ausbildungsordnung

Grundlagen des Ausbildungsvertrages

Das Berufsausbildungsverhältnis richtet sich im Wesentlichen nach den Vorschriften des Berufsbildungs-gesetzes.
Im Übrigen sind, soweit sich aus seinem Wesen und dem Zweck des Berufsbildungsgesetzes nichts anderes ergibt, die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden.
Vor allem besondere Schutzregelungen sind zu beachten, wie z. B. Regelungen aus dem Jugendarbeits-schutzgesetz (für jugendliche Auszubildende, im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist), dem Arbeitszeitgesetz oder dem Bundesurlaubsgesetz.
Der Ausbildungsvertrag, der das Ausbildungsverhältnis zwischen Ausbildendem und Auszubildendem regelt, muss den eben beschriebenen gesetzlichen Regelungen genügen, sofern sie zwingend sind. Gesetzliche Schutzvorschriften dürfen nicht unterlaufen werden.

Ausbildungsordnung

Die Inhalte der Ausbildung richten sich nach der am 1. August 2006 in Kraft getretenen Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten. Diese Verordnung löst die "alte" Verordnung über die Ausbildung zum/zur Arzthelfer/in vom 10. Dezember 1985 ab und erfasst alle Ausbildungsverhältnisse, die am 1. August 2006 oder später beginnen. Hat das Ausbildungsverhältnis bereits am 1. August 2006 bestanden, richten sich die Inhalte der Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin. Der Ausbildende ist verpflichtet, die Auszubildenden gemäß den Ausbildungsordnungen auszubilden.




Lernfelder im Fach medizinische Assistenz
zusammengestellt von Herrn Dr.H.Gräfenhahn
 
Änderungen
1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
Prüfung


Dokument als Download


Was hat sich geändert, was ist neu?

Der alte berufsschulische und betriebliche Lehrplan für die Arzthelferinnen und Arzthelfer ist 1986 entstanden. Seit dem haben sich die Anforderungen an die Arzthelferin geändert. Dies hat eine bundesweite Umfrage der Bundesärztekammer ergeben. Danach legen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mehr Wert auf die Kommunikations- und Teamkompetenz. Außerdem ändern sich in einem immer rascheren Tempo medizinische und bürokratische Inhalte, die sich die MFAs auch nach der Ausbildung selbstständig erarbeiten müssen. Auch das Lernen muss gelernt sein.


So ändern sich die Ausbildungsschwerpunkte:

mehr Augenmerk auf die Entwicklung der Sozial- und Methodenkompetenz und bei der Fachkompetenz eine verstärkte Konzentration auf berufsrelevanten Inhalte.



Dazu wurden Vorbemerkungen von der Kultusministerkonferenz formuliert:  
 ... „Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Bei der Unterrichtsgestaltung sollen jedoch Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenz unmittelbar gefördert wird, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung muss Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts sein.“...
  
... Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt:
  
- Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind (Lernen für Handeln).  - Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln).  
- Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbstständig geplant, durchgeführt, überprüft, gegebenenfalls korrigiert und schließlich bewertet werden.  
- Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, zum Beispiel technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte einbeziehen.  
- Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden.  
- Handlungen sollen auch soziale Prozesse, zum Beispiel der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung, sowie unterschiedliche Perspektiven der Berufs- und Lebensplanung einbeziehen.   Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unter-schiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen.  ...  

Zusammengefasst:  
- Der Unterricht soll anhand von Praxisfällen gestaltet werden.
- Die Schülerinnen und Schüler gestalten ihr Lernen zunehmend selbst, der Lehrer wird vom Vortragenden zum Betreuer.
- Der Unterricht wird abwechslungsreicher, mit mehr Teamarbeit über einen längeren Zeitraum   („Projektunterricht“). Ergebnisse sollen in unterschiedlichen Formen präsentiert werden (Poster,   Vorträge, PowerPoint, ...)


Was muss eine MFA lernen?

Der Lehrplan teilt sich in 12 sogenannte Lernfelder auf. Davon sind sieben Lernfelder überwiegend medizinisch geprägt. Das Fach, in dem die medizinischen Inhalte vermittelt werden, nennt sich „Medizinische Assistenz (Med Ass)“. Hier sind die Originaltexte dieser sieben medizinischen Lernfelder:

Lernfeld 3:

Praxishygiene und Schutz vor Infektionskrankheiten organisieren

1. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 80 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler ergreifen Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über Infektionsgefahren und beschreiben Infektionswege und Behandlungsmöglichkeiten. Sie organisieren Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos. Zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Krankheitserregern planen sie Schutzmaßnahmen und treffen fallbezogen eine begründete Auswahl auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und umweltgerechter Aspekte. Sie organisieren, dokumentieren und überprüfen Hygienemaßnahmen im Team unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der Richtlinien des Qualitätsmanagements. Vor ökonomischem und ökologischem Hintergrund vergleichen die Schülerinnen und Schüler verschiedene Materialien. Sie planen die Pflege und Wartung von Instrumenten und Geräten und dokumentieren sie. Sie zeigen Wege für die umweltgerechte Entsorgung von Praxismaterialien auf.

Inhalte:

Persönliche Hygiene, Selbstschutz durch Immunisierungen, Postexpositionsprophylaxe, Hygienekette, Hygieneplan, Infektionskrankheiten, Meldepflicht

Lernfeld 4:

Bei Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Bewegungsapparates assistieren

1. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 60 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler wirken bei der Vorbeugung, Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates mit. Dazu informieren sie sich über dessen

anatomische, physiologische und pathologische Zusammenhänge. Sie organisieren Maßnahmen der Diagnostik und der physikalischen Therapie, beachten dabei mögliche Gefahren und Komplikationen und betreuen die Patienten. Sie legen Verbände an, bereiten medikamentöse Therapien vor und unterstützen den Arzt bei der Information der Patienten über Anwendungen, Wirkungen, Neben- und Wechselwirkungen sowie Risiken. Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren erbrachte Leistungen und rechnen sie unter Anwendung der Regelwerke und Nutzung aktueller Medien ab.

Inhalte:

Physikalische Therapie: Kälte, Wärme, Reizstrom, Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Frakturen, Gelenk- und Muskelverletzungen, Arthrose

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Lernfeld 5:

Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten

2. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 80 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler reagieren und kommunizieren situationsgerecht bei Zwischenfällen und in Notfallsituationen. Sie gehen verantwortungsvoll mit sich und anderen um. Sie informieren sich über anatomische, physiologische und pathologische Zusammenhänge und begreifen den Menschen als psychische und physische Einheit. Durch Beobachten der Patienten und unter Beachtung der Anamnese verringern sie die Gefahr von Zwischenfällen und Notfällen. In Notfallsituationen leiten sie entsprechende Maßnahmen ein und betreuen die Patienten. Sie unterstützen ärztliche Sofortmaßnahmen und organisieren die patientennahe Sofortdiagnostik. Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren die erbrachten Leistungen und rechnen sie ab.

Inhalte:

Atemstillstand und Herz-Kreislauf-Stillstand, Ohnmacht, Schock, allergische Reaktionen,

Blutungen, Verbrennungen, Krampfanfälle, Herz-Kreislauf-System, Atmungssystem, Notfall-koffer, Erste-Hilfe-Maßnahmen

Lernfeld 8:

Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen der Erkrankungen des Urogenitalsystems begleiten

2. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 60 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler organisieren die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bei Erkrankungen des Harn- und Geschlechtssystems und assistieren dem Arzt. Dazu informieren sie sich über anatomische, physiologische und pathologische Zusammenhänge. Die Schülerinnen und Schüler assistieren dem Arzt unter Beachtung der Hygienevorschriften, beobachten die Patienten und leisten situationsgerechte Hilfestellung. Sie informieren die Patienten über die Gewinnung von Probenmaterial und bereiten die Entnahme von Proben vor. Sie gehen verantwortungsvoll mit den Untersuchungsmaterialien der Patienten um. Die Schülerinnen und Schüler organisieren Laborarbeiten, sichern die vorschriftsmäßige Aufbewahrung und Versendung der Proben und füllen die entsprechenden Formulare aus. Sie dokumentieren die Ergebnisse und informieren umgehend den Arzt über Auffälligkeiten bei Untersuchungsergebnissen. Sie motivieren die Patienten zur exakten Anwendung der ärztlich verordneten Arzneimittel. Die Schülerinnen und Schüler rechnen die erbrachten Leistungen ab.

Inhalte:

Urinschnelltest, Harngewinnungsmethoden, Präanalytik, Harnwegsinfektionen, Schwangerschaft, Geburt, Antikonzeptiva, Brust-, Gebärmutterhals-, Prostatakrebs

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Lernfeld 9:

Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen der Erkrankungen des Verdauungssystems begleiten

3. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 80 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler organisieren die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bei Erkrankungen des Verdauungssystems und assistieren dem Arzt. Dazu informieren sie sich über anatomische, physiologische und pathologische Zusammenhänge. Sie informieren die Patienten über Verhaltensweisen vor, während und nach den Untersuchungen. Sie leiten die Patienten zur Gewinnung von Proben und zur Ermittlung von Laborwerten an. Die Schülerinnen und Schüler erkennen auffällige Laborwerte und informieren darüber umgehend den Arzt. Sie motivieren die Patienten zur exakten Anwendung der ärztlich verordneten Arzneimittel. Sie berücksichtigen in der Patientenbetreuung die Besonderheiten des Diabetikers. Sie erarbeiten im Team Ernährungshinweise für die entsprechenden Patientengruppen. Sie dokumentieren Untersuchungsergebnisse und rechnen die erbrachten Leistungen ab. Die Schülerinnen und Schüler organisieren Pflege und Wartung medizinischer Geräte und Instrumente. Dabei beachten sie gesetzliche und hygienische Vorschriften sowie die Herstellervorgaben.

Inhalte:

Ultraschalluntersuchung, Endoskopie, Untersuchung auf occultes Blut, Applikationsformen von Arzneimitteln

Lernfeld 10:

Patienten bei kleinen chirurgischen Behandlungen begleiten und Wunden versorgen

3. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 40 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler organisieren kleine chirurgische Behandlungen, unterstützen den Arzt bei der Durchführung der Eingriffe und begleiten die Patienten. Sie informieren sich über Anatomie, Physiologie der Haut und über Verletzungen und Erkrankungen, die ambulant versorgt werden. Sie bereiten Räume für kleine chirurgische Eingriffe vor und wählen benötigte Materialien und Instrumente situationsgerecht aus. Sie bereiten Patienten für chirurgische Eingriffe vor und betreuen sie vor, während und nach der Behandlung. Die Schülerinnen und Schüler versorgen Wunden. Zur weiteren Befundung vorgesehenes Gewebeprobenmaterial bereiten sie auf und versenden es. Sie entsorgen Körpergewebe und gebrauchte Materialien und führen notwendige hygienische Maßnahmen durch. Die Schülerinnen und Schüler führen entsprechende Verwaltungsarbeiten durch und rechnen die Leistungen ab, auch mit den Unfallversicherungsträgern.

Inhalte:

Wundarten, Lokalanästhesie, Hauttumor

Lernfeld 11:

Patienten bei der Prävention begleiten

3. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 80 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler nutzen ihre Kenntnisse über Risikofaktoren, gesunde Lebensführung und Präventionsmaßnahmen zur Information verschiedener Patientengruppen. Sie unterstützen den Arzt bei der Motivation des Patienten zur Inanspruchnahme vorbeugender Maßnahmen. Sie erläutern Leistungsinhalte, Bedeutung und Kostenregelungen von Präventionsmaßnahmen. Sie wählen entsprechende Formulare aus und bereiten diese vor. Sie assistieren bei der Durchführung der Präventionsmaßnahmen und organisieren entsprechende Untersuchungen. Sie dokumentieren die Ergebnisse und leiten sie weiter. Sie rechnen entsprechende Leistungen vertragsärztlich und privatärztlich ab. Bei Privatliquidationen überwachen die Schülerinnen und Schüler den Zahlungseingang. Bei Bedarf leiten sie Mahnverfahren ein und berücksichtigen Verjährungsfristen. Sie erläutern Möglichkeiten und Ziele der medizinischen Rehabilitation und wirken bei der Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen mit. Dabei informieren sie sich mit Hilfe aktueller Medien und stellen praxisspezifisches und patientengerechtes Material zusammen.

Inhalte:

Früherkennungsuntersuchungen, Recall, Schutzimpfungen, Selbsthilfegruppen, individuelle Gesund-heitsleistungen

Werden alle Inhalte an der Schule und im Betrieb gelernt?

Damit alle zu prüfenden MFAs die gleichen Chancen bei der praktischen Abschlussprüfung haben, hat die Ärztekammer hat die „Überbetriebliche Ausbildung“ ins Leben gerufen. Auch hier findet eine Anpassung an die neu gestalteten Lernfelder statt.

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Wie gestaltet sich die Abschlussprüfung?

Hier hat sich sehr viel geändert. Die Prüfung hat folgende Kennzeichen:

Schriftliche Prüfung:

- Gewichtung mit 50% für die Gesamtnote, es muss mindestens die schriftliche Gesamtnote 4   (ausreichend) erzielt werden.

- Multiple-Choice-Fragen (Ankreuzfragen) in den Fächern Medizinische Assistenz, Betriebliche   Organisation (inklusive Abrechnungswesen) und Sozialkunde anhand von sogenannten     „Situationskomplexen“, d. h. möglichst realitätsnahen Praxissituationen. 

- Prüfungstermin: ca. acht Wochen vor Ende des Schulhalbjahres

Praktische Prüfung:

- Gewichtung mit 50% für die Gesamtnote, es muss mindestens die Note 4 (ausreichend) erzielt   werden.

- Einzelprüfung über 75 min. inklusive 15 min. Vorbereitungszeit

- Es wird ein erfundener Patientenfall mit einem schauspielernden Probepatienten durchgeprüft, wobei medizinische, betriebsorganisatorische und abrechnungs-technische Inhalte eine Rolle spielen.

Bei dem Fall kann das zum Beispiel ein Patient mit einem Arbeitsunfall sein, ein schwerhöriger Patient mit Herzschmerzen, ein Kind mit Fieber, oder, oder, oder ... . 

- Prüfungstermin: ca. zwei bis drei Wochen vor Ende des Schulhalbjahres

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Stundentafel
 

Anmerkungen und Vorgaben:

 

1. Es werden für jedes Schuljahr rechnerisch 40 Unterrichtswochen zugrunde gelegt.

 

2. Teilungsunterricht kann in Klassen mit 17 und mehr Schülerinnen und Schülern aus pädagogischen wie auch aus organisatorischen Gründen eingerichtet werden. Für den Teilungsunterricht können bis zu 3 Wochenstunden bei 40 Unterrichtswochen pro Schuljahr vorgesehen werden.

 

3. Im Umfang von mind. 40 UStd werden die Grundlagen berufsbezogener fremdsprachlicher Kommunikation unterrichtet (i. d. R. in englischer Sprache); der fremdsprachliche Unterricht bezieht sich auf berufspraktische Handlungssituationen. Das Fach umfasst neben der Vermittlung sprachlicher Kompetenz auch interkulturelle Kompetenz, Methodenkompetenz sowie Arbeits-und Präsentationstechniken.

 

4. Der Unterricht kann je nach organisatorischer Notwendigkeit auch im Blockunterricht organisiert werden, dabei ist zu gewährleisten, dass die jeweils ausgewiesene Unterrichtsstundenzahl für die Fächer erhalten bleibt.

 

5. Es sind pro Jahr jeweils zwei Unterrichtsprojekte von annähernd gleichem Gewicht aus nachstehender Liste von Projektthemen auszuwählen und durchzuführen:

      PC-Einsatz in der Praxisverwaltung

      Kommunikation in der Arztpraxis

      Organisation von Praxisabläufen im Team

      Abrechnung ärztlicher Leistungen

      Planung einer Aktion zum Praxismarketing Weitere Projektthemen sind nach Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport möglich.

       

6. Im 1. Ausbildungsjahr ist im Umfang von mind. 20 UStd. eine berufstypische Situationsaufgabe zu bearbeiten. Über die Grundsätze der Leistungsbewertung dieser Situationsaufgabe entscheidet die Gesamtkonferenz.

 

7. Die Leistungen der Unterrichtsfächer sind mit einer Gewichtung versehen, die bei der Ermittlung der Gesamtdurchschnittsnote im Abschlusszeugnis zu berücksichtigen ist.

 
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Aktuelles
 
Ärzte und Medizinische Fachangestellte beraten über Vergütung

Berlin, 22.06.2007 - Die Vergütung der über 300.000 Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen und Auszubildenden in den deutschen Arztpraxen soll sehr viel stärker als bisher an Leistung und Fortbildung ausgerichtet werden. Darin waren sich die ärztliche Tarifpartei, die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen (AAA) und der Verband medizinischer Fachberufe in ihrem Tarifgespräch am 21.06.2007 einig.

Darüber hinaus wird es in den anstehenden Verhandlungen um die Angleichung der Ost-Gehälter, die Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung bei den Praxismitarbeitern und eine Modernisierung des Manteltarifvertrages von 1997 gehen. Der Verband medizinischer Fachberufe hat den Gehaltstarifvertrag von 2004 zum 30.04.2007 gekündigt und eine Erhöhung der Gehälter zwischen 5 und 20 Prozent je nach Tätigkeitsgruppen gefordert.

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sehen eine qualitative Veränderung des Vergütungssystems als vorrangig an: Die Tätigkeitsgruppen und die Gehaltstabelle müssten dringend so angepasst werden, dass absolvierte Fortbildungen sowie individuelle Leistungen besser abgebildet und honoriert werden könnten. Nur dann sei eine Gehaltssteigerung zu vertreten, die der fraglos wichtigen Rolle und gewachsenen Bedeutung der Medizinischen Fachange­stellten in der ambulanten Versorgung besser gerecht werde.

Die Medizinischen Fachangestellten stehen trotz ihrer verantwortungs- und anspruchsvollen Tätigkeit oft im Schatten anderer Fachberufe im Gesundheitswesen. Ein Blick auf ihre Tätigkeitsfelder und Kompetenzen zeigt aber, dass das nicht gerechtfertigt ist. Sie assistieren bei Untersuchungen, Behandlungen, chirurgischen Eingriffen und helfen bei Notfällen. Sie betreuen und beraten Patienten vor, während und nach der Behandlung. Sie planen und organisieren Betriebsabläufe, führen Verwaltungsarbeiten durch, wirken beim Qualitätsmanagement mit, dokumentieren Behandlungsabläufe und nutzen Mittel der technischen Kommunikation. Die Wertschätzung der Medizinischen Fachangestellten kommt im Übrigen auch in mehreren Beschlüssen des diesjährigen 110. Deutschen Ärztetages zum Ausdruck.

Die ärztlichen Arbeitgeber machten allerdings auch deutlich, dass weitergehende Gehaltssteigerungen bei einer gesetzlich fixierten Grundlohnsummensteigerungsrate von 0,79 Prozent für 2007 unter den derzeitigen Budgetbedingungen extrem schwierig seien. Beide Seiten forderten daher das Bundesgesundheitsministerium und die gesetzlichen Krankenkassen auf, in den Gesprächen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über den EBM die Gehaltskosten angemessen zu berücksichtigen, um – wie im stationären Bereich – eine Refinanzierung von Tariferhöhungen sicherzustellen.

Das nächste Tarifgespräch zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen und dem Verband medizinischer Fachberufe ist für Oktober 2007 geplant.

Ansprechpartner:
Frau Sabine Rothe
Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.
Tel.: 0 35 83/79 12 45

Frau Margret Urban
2. stellvertretende Präsidentin des VmF, Ressort Tarifpolitik
Tel.: 030/3 31 97 39

Frau Rosemarie Bristrup
Bundesärztekammer
Tel.: 030/40 04 56-430
Die beiden gültigen Tarifverträge:

Der Mantel- und Gehaltstarifvertrag vom 22. September 2007 gültig ab 1.1.2008

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

Neuer Gehaltstarifvertrag gültig ab dem 1. Juli 2009
f
olgende Ausbildungsvergütung:
im 1. Jahr monatlich 531 Euro
im 2. Jahr monatlich 572 Euro
im 3. Jahr monatlich 616 Euro
© Bundesärztekammer · letzte Änderung 28.05.20

!!! Azubitag-Ost am 11. September 2010 in Dresden !!!
                   für MFA, TFA und ZFA

Ausschreibung oder Informationen auf  www.vmf-online.de
 

Weitere Fragen beantworten die FAQs der Berliner Ärztekammer


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Termine

Einschulung Wintersemester 2010/2011

Klasse Einschulungstermin Uhrzeit Raum
  Mittwoch, 25. August 2010
M 012 Mittwoch, 25. August 2010 10:00 Uhr Cafeteria
M 013 Mittwoch, 25. August 2010 10:00 Uhr Cafeteria
M 014 Mittwoch, 25. August 2010 10:00 Uhr Cafeteria
M 017 Mittwoch, 25. August 2010 10:00 Uhr Cafeteria
       
  Donnerstag, 26. August 2010    
M 018 Donnerstag, 26. August 2010 10:00 Uhr Cafeteria
M 021 Donnerstag, 26. August 2010 10:00 Uhr Cafeteria
T 015 Donnerstag, 26. August 2010 10:00 Uhr Cafeteria
       
  Freitag, 27. August 2010    
M 016 Freitag, 27. August 2010 10:00 Uhr Cafeteria
M 019 Freitag, 27. August 2010 10:00 Uhr Cafeteria
M 020 Freitag, 27. August 2010 10:00 Uhr Cafeteria
M 022 Freitag, 27. August 2010 10:00 Uhr Cafeteria
 
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Prüfungstermine Winter (2010/2011)

MFA Zwischenprüfung 
am Dienstag, 26.10.2010
Ort:    Ärztekammer Berlin Friedrichstr. 16, 10969 Berlin-Kreuzberg
 


MFA schriftliche Abschlussprüfung
 
am
Montag, 29.11.2010 und Dienstag, 30.11.2010
Ort:    Ärztekammer Berlin Friedrichstr. 16, 10969 Berlin-Kreuzberg


MFA/AH Praktische Prüfung und mündliche Ergänzungsprüfung
Montag,  10.0.1.2011 bis Freitag, 28.01.2011


Quelle: Ärztekammer Berlin

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Links
 
http://www.aerztekammer-berlin.de/41_MedFachberufe/20_Ausbildung_MedFachangestellte/index.html

http://www.aerztekammer-berlin.de/41_MedFachberufe/index.html

http://www.praxisfit.de/beruf.php

http://www.vmf-online.de (zuständige Gewerkschaft)

http://www.aekb.de/41_MedFachberufe/01_Ansprechpartner.htm (Ansprechpartner in der Berliner-Ärztekammer)

http://www.baek.de/ (Bundesärztekammer)

http://www.arzthelferin-exklusiv.de/ Informationen rund um den Beruf/ Kostenloser Newsletter

http://www.aerzteblatt.de/ Hrsg.: Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) und Kassenärztliche Bundesvereinigung.

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